Nutzungsbedingungen für WWZ Fans - das Empfehlungsprogramm für Blizz-Services an Private, Unternehmen und Vereine

Einleitung

  • Mit dem Empfehlungsprogramm Blitz Fans ermöglicht WWZ Telekom AG («WWZ») Privatpersonen, Unternehmen und Vereinen ("Anwerber"), Dienstleistungen und Produkte von WWZ an beliebige Drittpersonen (jeweils "Angeworbene Person") zu empfehlen. Für erfolgreiche Empfehlungen erhalten Anwerber eine monetäre Belohnung.

Zweck und Geltungsbereich

  • 2.1 Diese Nutzungsbedingungen regeln verbindlich die Rahmenbedingungen für die Nutzung sowie die Voraussetzungen für die Teilnahme am Programm.
  • 2.2 Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, Unternehmen und Vereine (juristische Personen) mit Wohnsitz in der Schweiz.
  • 2.3 WWZ ist berechtigt , diese Nutzungsbedingungen jederzeit einseitig zu ändern. Anwendbar ist die im Zeitpunkt der Mitteilung der Kontaktdaten der Angeworbenen Person an WZZ geltende Version der Nutzungsbedingungen.

Teilnahmebedingungen

  • 3.1 Anwerber sind mündige natürliche Personen (ab 18 Jahren) Wohnsitz in der Schweiz sein.
  • 3.2 Angeworbene können natürliche Personen oder juristische Personen mit Wohnsitz in der Schweiz sein und dürfen noch nicht alle WWZ-Dienstleistungen/-Produkte nutzen.
  • 3.3 Zwischen WWZ und dem Anwerber entsteht weder ein Anstellungs- oder gesellschaftsrechtliches Verhältnis und auch kein Joint Venture.
  • 3.4 Der Anwerber handelt vollständig eigenständig, auf eigenes Risiko und in eigener Organisation.
  • 3.5 Der Anwerber untersteht im Zusammenhang mit Empfehlungen im Zusammenhang mit den Empfehlungsprogramm von WWZ keiner Weisungsbefugnis von WWZ.
  • 3.6 Der Anwerber ist allein verantwortlich für allfällige steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Belange.
  • 3.7 Anwerber können Empfehlungen an beliebige Drittpersonen aussprechen, unabhängig davon, ob diese Angestellte des gleichen Arbeitgebers, Vereinsmitglieder oder externe Personen sind.
  • 3.8 Der Anwerber ist nicht berechtigt, WWZ zu vertreten oder Beratungen, Offerten oder Vertragsverhandlungen im Namen von WWZ vorzunehmen.

Ablauf des Empfehlungsprozesses

  • 4.1 Registrierung über die HotLead.ch-App (WWZ) oder Webplattform.
  • 4.2 Übermittlung der Kontaktdaten der Angeworbenen durch den Anwerber.
  • 4.3 Bearbeitung der Empfehlung und Kontaktaufnahme durch WWZ.

Belohnung und Auszahlung

  • 5.1 Eine vordefinierte Belohnung wird für jeden erfolgreichen Abschluss, der im Einklang mit den vorliegenden Nutzungsbedingungen erfolgt ist, ausbezahlt (siehe Punkt 8.1).
  • 5.2 Anzeige des Status im Wallet der App.
  • 5.3 Auszahlung auf ein vom Anwerber angegebenes IBAN-Konto.
  • 5.4 Auszahlung erfolgt innerhalb von 60 Tagen.
  • 5.5 Verfall von Belohnungen nach 180 Tagen ohne hinterlegte IBAN.
  • 5.6 Dem Anwerber ist bewusst, dass mit der Zahlung der Belohnung durch WWZ sämtliche von seinen Ansprüchen abgegolten sind (inklusive eine allfällige Kundschaftsentschädigung).
  • 5.7 Die maximal an einen Anwerber zahlbare Summe an Belohnungen beträgt CHF 5'000.- pro Kalenderjahr.

Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Hinweise

  • 6.1 Alle Verpflichtungen im Zusammenhang mit Sozialversicherungen, Versicherungen, Steuerforderungen und Abgaben liegen ausschliesslich beim Anwerber.
  • 6.2 WWZ schuldet keinerlei Beiträge an Sozialversicherungen oder Steuerbehörden.
  • 6.3 Steuerpflichten (inklusive MWST, Einkommens- oder Unternehmenssteuern) liegen vollständig beim Anwerber.

Ausschluss und Missbrauch

  • 7.1 Ausschluss bei Betrug oder Regelverstoss.
  • 7.2 Kein Anspruch auf Belohnung für Abschlüsse nach mehr als sechs Monaten nach Empfehlung.
  • 7.3 Bei Missbrauch, strafbaren Handlungen oder sonstigen Verstössen gegen die Grundidee des Empfehlungsprogramms behält sich WWZ vor, bevorstehende Auszahlungen zu annullieren sowie bereits ausbezahlte Belohnungen vollständig oder teilweise zurückzufordern und rechtliche Schritte einzuleiten.
  • 7.4 Der Anwerber entschädigt WWZ für alle Aufwendungen und auferlegten Sanktionen, die einem Unternehmen der WWZ-Gruppe entstehen im Zusammenhang damit, dass der Anwerber oder Personen, die mit dem Anwerber in irgendeiner Verbindung steht missbräuchlich, in strafbarer Art und Weise, oder unter Verstoss gegen die vorliegenden Nutzungsbedingungen gehandelt hat bzw. haben.

Belohnungsberechtigte Produkte/Dienstleistungen

  • 8.1 WWZ Mobile, WWZ Internet, WWZ Internet & TV, Full Package (Mobile, Internet, TV), Smartphones. Sind nicht alle hier aufgeführten Produkte in der Mobile Applikation erwähnt, so ist die dort aufgeführte Liste massgebend.
  • 8.2 Die Liste kann durch WWZ jederzeit angepasst werden.

Datenschutz

  • 9.1 Die Verarbeitung der Personendaten erfolgt gemäss Schweizer Datenschutzgesetzgebung sowie den Datenschutzbestimmungen von WWZ.

Einverständnis der angeworbenen Personen

  • 10.1 Der Anwerber garantiert, dass ihm das vorgängig eingeholte ausdrückliche Einverständnis vorliegt von jeder Person, die er gegenüber WWZ nennt. Er verpflichtet sich, dieses Einverständnis gegenüber WWZ jederzeit zu dokumentieren, sobald dies von WWZ verlangt wird.
  • 10.2 Der Anwerber entschädigt WWZ für alle Aufwendungen und auferlegten Sanktionen, die einem Unternehmen der WWZ-Gruppe entstehen im Zusammenhang damit, dass der Anwerber Daten von Personen, von denen eine erforderliche Einwilligung nicht vorliegt, an WWZ zur Verfügung stellt.
  • 10.3 Die angeworbene Person muss zudem ausdrücklich ihr Einverständnis zur Kontaktaufnahme durch WWZ gegeben haben.
  • 10.4 Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Anwerbers, sicherzustellen, dass eine rechtsgültige Einwilligung im Sinne des Datenschutzgesetzes (DSG) vorliegt.
  • 10.5 WWZ lehnt jegliche Haftung für Datenschutzverletzungen ab, die auf unrechtmässige Erfassung, Weitergabe oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch den Anwerber zurückzuführen sind.
  • 10.6 Bei Verstoss gegen diese Verpflichtung behält sich WWZ ausdrücklich das Recht vor, den Anwerber vom Programm auszuschliessen und allfällige Schadenersatzforderungen geltend zu machen.
  • 10.7 Der Anwerber verzichtet auf Zahlungen von WWZ für den Fall, dass er gegenüber WWZ Daten von Personen nennt, von denen im die erforderlichen Zustimmungen, insbesondere die Einwilligung der betroffenen Personen für die Erhebung und Weitergabe der Personendaten, nicht vorliegen.

Schlussbestimmungen

  • 11.1 Auf diese Nutzungsbedingungen ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen sind die Gerichte in der Stadt Zug.
  • 11.2 WWZ kann das Programm jederzeit anpassen oder einstellen.

Stand: Juli 2025

wwz